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Channel: Inszenierungen – Bücherleser-Blog zu Terror in der BRD ~ die gemachte Realität
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Hat Adrian Ursache nun geschossen oder nicht? Gutachter-Plage vor Gericht

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Er selbst behauptet, er habe nicht geschossen. Die Anklage behauptet, er habe auf die Polizei geschossen. Von den Beweisen haengt es ab, ob er wegen Mordversuch verurteilt wird, oder glimpflich davon kommt (bzw. wie lange er in der Psychiatrie wird bleiben muessen).

Hier sind die aelteren Beitraege dazu:  http://fatalistblog.arbeitskreis-n.su/tag/reichsbuerger/

Er durfte irgendwann wieder in den Saal, aus dem man ihn wegen seiner Reichsspinnereien verwiesen hatte, Ende Nov. 2017 war der Stand ungefaehr so:

Prozess gegen Adrian Ursache: 9. Prozesstag mit Zeugenbefragung

Hatte der 43-Jährige zu Beginn des Prozesses noch wortreich bekundet, dass er ein für ihn zuständiges „deutsches Gericht auf dem Boden des Grundgesetzes in der genehmigten Fassung von 1949“ verlange, ist seine neue Strategie demonstrative Nichtteilnahme. – Quelle: https://www.mz-web.de/28968112 ©2017

Kein Wunder, dass er rausflog.

Der Kern von Ursaches Weltbild: Eliten versklaven die Massen, indem Menschen zu juristischen Personen erklärt würden. Mit der „Fiktion einer Demokratie“ würden Bürger ruhiggestellt, er aber werde dabei nicht mitmachen.

Das ist so eine Art Sekte, diese „Bin Mensch, keine Person“-Spinner, zu denen auch Michael Grawe vom Kulturstudio gehoert.

Zum Wichtigen: Die Schuesse des SEK auf Adrian:

Der 28-Jährige SEK-Beamte tritt wie später auch einer seiner Kollegen mit Perücke auf. In kurzer Abfolge will er damals fünf Schüsse gehört haben, erst  zwei, dann weitere drei. Ursache, den er kurz zuvor noch gesehen habe, wie er auf seine Kollegen zielte, habe nach den ersten Schüssen „Wirkung gezeigt“, sei „schockstarr“´gewesen. Dann sei sein Arm wieder hochgekommen. „Und dann hat er geschossen.“

Adrian Ursache im Gerichtssaal

Adrian Ursache im Gerichtssaal

Foto:

Steffen Könau

Warum die  Munition Marke Action 5 die beabsichtigte Wirkung nicht entfaltete, blieb offen. Das Geschoss ist nämlich so konstruiert, dass es sich nach einem Treffer im Körper der  Zielperson aufspreizt und so eine größere Wucht erzeugt.

Warum die bei Ursache nicht eintrat, konnte der Beamte nicht erklären. – Quelle: https://www.mz-web.de/28968112 ©2017

3 Treffer, ein Lungensteckschuss darunter, und dann hebt der Angeschossene den Arm mit dem Revolver und feuert?

Erstaunlich, oder nicht?

1 Tag spaeter ging es weiter: 29.11.2017

Halle (Saale) – Am Nachmittag holt Jan Stengel den Karton mit dem Helm zurück. „Wir schauen uns das mal an“, sagt der Vorsitzende Richter der Großen Strafkammer, die seit Anfang Oktober auf der Suche nach der Wahrheit über einen Schusswechsel ist, der sich im August 2016 in Reuden (Elsteraue) ereignete.

Mitglieder eines Sondereinsatzkommandos der Polizei hatten damals das Grundstück des Mannes gestürmt, der heute wegen versuchten Mordes angeklagt ist. Adrian Ursache, 43, Ex-Mister Germany, Handyverkäufer und Solar-Unternehmer, soll damals versucht haben, einen der Beamten mit einem gezielten Schuss zu töten.

– Quelle: https://www.mz-web.de/28975844 ©2017

Man muss sich das klarmachen: Es sind keine Beweise vorhanden, sprich keine eindeutig zuordbaren Geschossteile von Adrians Schuss auf die Polizei!

Wenn er jemanden in den Hals schiesst, dann kann man das nachweisen. Wenn er jemandem gegen den Helm schiesst, dann gibt es eine typische Beule (wir reden von KK, hindurch schiessen ist nicht…)

Doch auch der Helm auf dem Richtertisch gibt keine Antwort auf die Frage, wie sie die Kugel nach nur vier bis sechs Metern als „Geschossrest“ (K.) im Halstuch des Beamten landen konnte. K. hat den Helm und auch die drei am Schusswechsel beteiligten Handfeuerwaffen untersucht, er könne jedoch nicht sagen, ob eine etwa einen halben Millimeter große Beschädigung am Visier tatsächlich von einer Kugel aus Ursaches Revolver verursacht worden sei.

Ebenso wenig lasse sich sicher feststellen, ob der gefundene Geschossrest mit 1,7 Gramm Gewicht überhaupt aus der eigentlich nur für Schrotmunition geeigneten Waffe stamme. „Es ist plausibel, aber eine Zuordnung ist nicht möglich.“

– Quelle: https://www.mz-web.de/28975844 ©2017

Das heisst?

Keine Beweise dafuer, dass Ursache ueberhaupt geschossen und getroffen hat. (bei Uwe Boehnhardt im Womo Eisenach war das anders. Der hatte 6 Munitionsteile im Schaedel…)

Aber er sei kein Mediziner und einen Untersuchungsauftrag zur Rekonstruktion des Geschehens am Tattag habe er nicht erhalten. Deshalb auch wurde der von Ursache verwendete Revolver der Marke Arminus, der eigentlich zu Jagd auf Kleingetier gedacht ist, nur mit Platzpatronen beschossen. Aussagen zum Flugverhalten richtiger Kugeln, die aus der Waffe verschossen würden, könne er nicht treffen, so der Experte.

Die Waffe habe einen größeren Laufdurchmesser als die Kugeln, theoretisch könnten die also trudeln, aber auch geradeaus fliegen. „In Absprache mit dem Untersuchungsführer wurde auf eine Beschießung verzichtet, weil die Gefahr bestand, dass die Waffe dabei zerstört wird.“

– Quelle: https://www.mz-web.de/28975844 ©2017

Beschossen hat er die (aufgebohrte Schreckschusswaffe?) nicht, weil die gar nicht fuer scharfe Munition ausgelegt sei.

Haetten sie doch bloss das BKA beauftragt…

Axel K., Diplomphysiker und Schusswaffenexperte des Landeskriminalamtes in Magdeburg, soll an diesem Tag helfen, Licht in die fünf bis zehn Sekunden zu bringen, nach denen Ursache von drei Schüssen des SEK getroffen in Lebensgefahr schwebte, während ein SEK-Beamter bemerkte, dass ihn ein Geschoss am Hals verletzt hatte.

Beim BKA wird alles immer so geklaert, wie es erwuenscht ist. Die besten Gutachter weltweit. Aber nur fuer die Anklage…

Beim LKA-Forensiker bleiben Zweifel. Aber der Revolver war’s irgendwie schon:

Das auf zwei Millimeter zusammengedrückte Geschoss, das den SEK-Beamten mit der Nummer ST 325 verletzte, enthalte neben Blei auch Kupferspuren. „Wie die Kaliber 22 Patrone, die sich noch im Arminus-Revolver befand.“ (mz)

Die Behoerdenmun (aus den Glock Pistolen 9 mm) passe nicht. Schlecht fuer Adrian.

Neuester Bericht: 5.12.2017

So stellt man sich das vor: Widersprueche treten auf und werden dargestellt:

Mario Schulz ist als Diplomphysiker sachkundig für Schmauchspuren, er hat Kleidungsstücke,Waffen und Projektile untersucht, die am Tattag sichergestellt wurden. Nach einer Untersuchung unter dem Rasterelektronenmikroskop habe er an einer von Ursache getragenen Jacke Schmauchspuren im rechten Ärmelbereich feststellen können, bestätigt er die These der Staatsanwaltschaft, dass Ursache aus einem Kleinkaliberrevolver Marke Arminus wirklich geschossen haben könnte. Am Schutzhelm des Polizisten allerdings, den die Kugel getroffen haben soll, ehe sie den Beamten im Halsbereich verletzte, fanden sich keine Bleipartikel. „Aber Blei würde bestimmt einen Abdruck geben“, meint Schulz. – Quelle: https://www.mz-web.de/29024016 ©2017

Die Geschichte der Anklage stimmt wohl nicht: Der Helmtreffer ist Fiktion. Kein gezielter Kopfschuss auf die Polizei.

Andererseits ist wegen des Schmauches klar: Adrian hat geschossen.

Stumpfe Gewalt ist nicht Schuss… Hallo?

Ebenso wenig wie Knut Brandstätter, ein Rechtsmediziner von der Uni Magdeburg, der die Wunde des SEK-Mannes begutachtet hat. Die habe für „intensive stumpfe Gewalt“ gesprochen, die von vorn auf den Hals ausgeübt worden sei. Dass die von ihm geschilderte Art der Verletzung auch von einem Mückenstich hätte stammen können, wie Verteidiger Hartwig Meyer ihm vorhält, bestreitet Brandstätter. „Einen Mückenstich hätte ich erkannt.“ Wie genau die Schussverletzung sich erklären lässt, weiß der Gutachter dagegen nicht. Auch ihm fehlen Kenntnisse über die Schutzausrüstung des SEK. – Quelle: https://www.mz-web.de/29024016 ©2017

Da sieht man wieder einmal, wie schlecht die Gutachten in Strafprozessen sind. Beim NSU eine regelrechte Stümper-Parade.

Hat er nun abgedrueckt, im Sinnen von willentlich, oder hat er nicht?

Ausschließen wollte Marko Weber auch nicht, dass der Treffer, der Ursaches Unterarm glatt durchschlug, einen sogenannten monosynaptischen Reflex ausgelöst haben könnte, der zur Betätigung des Abzuges führte. Er zweifle jedoch an, dass diese körperliche Reaktion, die einen Reiz aufs Rückenmark übertrage und von dort aus sofort zu einer Fingerbewegung führe, genug Kraft mobilisiere.

Der Prozess wird in der kommenden Woche fortgesetzt.  (mz)

Mo 11.12.17, Di 12.12.17, Mo 18.12.17 und Di 19.12.17 jeweils 9:00 Uhr in Saal 90 des Landgerichts Halle (Saale)

Fazit und Prognose:

Adrian Ursache wird nicht wegen Mordversuch verurteilt werden. Laecherliche Verletzungen bei den Polizisten, unklar woher stammend, kein gezielter Schuss auf die Polizei.

Adrian selbst wurde schwer verletzt, das wird ihm beim Urteil helfen.

Widerstand gegen die Staatsgewalt, unerlaubter Waffenbesitz, gefaehrliche Koerperverletzung, was wird er bekommen?

5 Jahre, oder weniger?


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